L&M Red Label Zigarettenhülsen mit Filter Extra 250 Stück
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L&M Red Label Zigarettenhülsen mit Filter Extra 250 Stück

L&M Red Label Zigarettenhülsen mit Filter Extra 250 Stück

Inhalt: 250 Stück

1,99 € (inkl. MwSt) 1,67 € (exkl. MwSt.)
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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L&M Red Label Zigarettenhülsen

L&M Red Label Zigarettenhülsen sind perfekt für Raucher, die ihre Zigaretten selbst stopfen. Die Hülsen bieten durch den integrierten Filter ein angenehmes Raucherlebnis. Sie sind robust und passen zu allen gängigen Zigarettenstopfmaschinen. Mit diesen Hülsen können Sie Ihre Zigaretten nach Ihren Wünschen herstellen.

In einer Packung sind 250 Zigarettenhülsen enthalten. Damit bietet sie eine kosteneffiziente Option für selbstgestopfte Zigaretten. Die L&M Red Label Hülsen stehen für hohe Qualität und einfache Handhabung. Der Filter sorgt für eine angenehme Rauchentwicklung und bewahrt gleichzeitig den typischen L&M Geschmack. Besonders Raucher, die kräftige Aromen bevorzugen, profitieren von dieser Wahl, da die Hülsen den bekannten Charakter der L&M Red Label Serie beibehalten.

Verpackungsinformationen

Inhalt:1 Packung (250 Zigarettenhülsen)
Hülsen pro Packung:250 Stück
Filter:Ja
Geeignet für:Alle gängigen Zigarettenmaschinen


Mit den L&M Red Label Zigarettenhülsen können Sie hochwertige Zigaretten einfach selbst herstellen. Sie sparen Geld und bestimmen den Füllgrad und die Tabakmischung selbst. Der eingebaute Filter sorgt für ein angenehmes Raucherlebnis. Gleichzeitig bleibt der volle Geschmack der L&M Red Label Zigaretten erhalten.

L&M Red Label Zigarettenhülsen

Herstellerinformationen

Hersteller:

Philip Morris GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing



Fazit

Die L&M Red Label Zigarettenhülsen sind eine praktische Wahl für Raucher, die ihre Zigaretten selbst herstellen möchten. Jede Packung enthält 250 Hülsen und bietet eine hohe Qualität zu einem fairen Preis. Der integrierte Filter garantiert ein angenehmes Raucherlebnis. Die Hülsen sind einfach zu handhaben und passen zu allen gängigen Stopfmaschinen. Zudem bleibt der charakteristische L&M Geschmack erhalten. Diese Hülsen sind ideal für Raucher, die kräftige und vollmundige Aromen bevorzugen.

Insgesamt bieten die L&M Red Label Zigarettenhülsen eine einfache und kosteneffiziente Lösung für selbstgestopfte Zigaretten. Sie sind kompatibel mit allen Maschinen und bieten die Freiheit, Zigaretten nach den eigenen Vorlieben zu gestalten. Hochwertige Materialien und der zuverlässige Filter machen diese Hülsen zu einer idealen Wahl für anspruchsvolle Raucher.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

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