HQD SURV Mambo E-Shisha 18mg
ca. 600 Züge
HQD SURV Mambo E-Shisha 18mg – Einweg E-Shisha
Die HQD SURV Mambo E-Shisha bietet eine ideale Kombination aus Benutzerfreundlichkeit, Geschmack und kompakter Größe. Diese Einweg-E-Shisha ist perfekt für den mobilen Einsatz und eignet sich sowohl für erfahrene Dampfer als auch für Einsteiger. Sie ist mit einem tropischen Fruchtaroma ausgestattet, das einen exotischen und fruchtigen Genuss bietet. Mit einem Nikotingehalt von 18 mg/ml und ca. 600 Zügen pro Gerät bietet sie eine langanhaltende und angenehme Erfahrung.
Dank der unkomplizierten Handhabung ist die HQD SURV Mambo ideal für unterwegs oder für Gelegenheiten, bei denen eine traditionelle Shisha unpraktisch ist. Das schlanke Design ermöglicht eine diskrete Nutzung, während die hochwertige Verarbeitung für eine verlässliche Leistung sorgt. Wer ein intensives Aroma und eine einfache Bedienung sucht, trifft mit diesem Modell die richtige Wahl.
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Die E-Shisha ist ein hochwertiges Produkt, das auf den Bedürfnissen von Dampfern basiert. Die wichtigsten Eigenschaften im Überblick:
Technische Daten
Inhalt: | 2 ml |
Aroma: | Tropische Früchte |
Geschmack: | Fruchtig, exotisch |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Nikotinabgabe pro Dosis: | 0,6 mg (10 Züge) |
Akkukapazität: | 500 mAh |
Züge: | ca. 600 |
Inhaltsstoffe
Die HQD SURV Mambo E-Shisha enthält die typischen Inhaltsstoffe einer hochwertigen E-Liquid-Mischung:
- Propylenglykol – sorgt für die Dampfbildung.
- Pflanzliches Glycerin – unterstützt die Aromenentfaltung.
- Aroma – für den tropischen Fruchtgeschmack.
- Nikotinsalz – bietet ein intensives Dampferlebnis.
Alle Inhaltsstoffe sind sorgfältig ausgewählt und entsprechen den gesetzlichen Standards für E-Liquids.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Die HQD SURV Mambo E-Shisha ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gekennzeichnet, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Der Hersteller hat besondere Sicherheitsmaßnahmen integriert, um ein bedenkenloses Dampfen zu ermöglichen.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Das Produkt enthält eine Lithium-Ionen-Batterie, die nach der Verwendung fachgerecht entsorgt werden sollte, um Umweltschäden zu vermeiden. Die HQD SURV Mambo E-Shisha ist nur für Erwachsene geeignet und darf nicht von Kindern, Minderjährigen oder schwangeren Frauen verwendet werden.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Die HQD SURV Mambo E-Shisha ist eine ausgezeichnete Wahl für Dampfer, die Wert auf Geschmack, einfache Handhabung und Mobilität legen. Das fruchtige Aroma, kombiniert mit der praktischen Einwegfunktion, macht sie zur perfekten Begleiterin für unterwegs.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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