HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha 18mg
ca. 600 Züge
HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha 18mg - Einweg E-Shisha
Die HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha bietet mit ihrer erfrischenden Kombination aus süßer Brombeere und kühlendem Eis ein besonders angenehmes Dampferlebnis. Diese Einweg-E-Shisha ist ideal für unterwegs, da sie keine Ladezeit benötigt und sofort einsatzbereit ist. Durch den Nikotingehalt von 18 mg/ml bietet sie ein intensives, befriedigendes Gefühl, das sowohl für Neulinge als auch erfahrene Dampfer geeignet ist. Die kompakte Bauweise und die langlebige Akkuleistung von 500 mAh ermöglichen bis zu 600 Züge und sorgen dafür, dass Sie den ganzen Tag über genießen können.
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Die HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha zeichnet sich durch eine unkomplizierte Handhabung aus. Da es sich um ein Einwegprodukt handelt, entfällt jeglicher Wartungsaufwand wie Nachfüllen oder Aufladen. Die Kombination aus Propylenglykol und Glycerin sorgt für dichten Dampf und eine authentische Geschmackserfahrung. Der Geschmack von saftigen Brombeeren gepaart mit einem Hauch von Frische ist ideal für Liebhaber fruchtiger E-Shishas. Mit einem Nikotingehalt von 18 mg/ml wird eine effektive Nikotinabgabe erreicht, die pro 10 Züge etwa 0,6 mg Nikotin liefert.
Technische Daten
Inhalt: | 2 ml |
Aroma: | Brombeeren, Eis |
Geschmack: | Fruchtig, frisch |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Nikotinabgabe pro Dosis: | 0,6 mg (10 Züge) |
Akkukapazität: | 500 mAh |
Züge: | ca. 600 |
Inhaltsstoffe
Die HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha enthält eine sorgfältige Mischung von Propylenglykol, Glycerin, Nikotin und Aromastoffen, die den fruchtigen Geschmack und die Dampfentwicklung gewährleisten. Diese Inhaltsstoffe sind in der E-Shisha-Industrie weit verbreitet und bieten eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die HQD E-Shisha mit entsprechenden Gefahrensymbolen und Sicherheitshinweisen versehen. Da Nikotin bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitsschädlich sein kann, sind bestimmte H- und P-Sätze vorhanden, um den sicheren Umgang zu gewährleisten.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Da die E-Shisha eine Lithium-Ionen-Zelle enthält, darf sie nach Gebrauch nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Produkt ist von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Ebenso wird Schwangeren vom Gebrauch abgeraten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Die HQD SURV Blackberry Ice E-Shisha bietet ein erfrischendes, fruchtiges Erlebnis in einem praktischen Einwegformat. Mit 18 mg Nikotin und bis zu 600 Zügen ist sie perfekt für Dampfer, die Wert auf Geschmack und Einfachheit legen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
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