HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg
ca. 600 Züge
HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg – Einweg E-Shisha
Die HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg bringt den fruchtigen Geschmack von reifen Pfirsichen direkt in deine Hand. Mit einem Nikotingehalt von 18 mg/ml und 2 ml Inhalt ist sie eine ideale Wahl für alle Dampfer, die auf der Suche nach einem intensiven, fruchtigen Geschmackserlebnis sind. Mit ca. 600 Zügen und einer praktischen Kindersicherung bietet sie zudem eine sichere Anwendung. Perfekt für unterwegs oder zu Hause.
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Technische Daten
Inhalt: | 2 ml |
Aroma: | Pfirsich |
Geschmack: | Fruchtig |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Akkukapazität: | 400 mAh |
Züge: | ca. 600 |
Wichtige Sicherheitsmerkmale
Die HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg ist mit einer Kindersicherung ausgestattet. Diese lässt sich durch ein dreimaliges Herausziehen und Wiedereinsetzen des Pods aktivieren oder deaktivieren. Dies verhindert die versehentliche Nutzung durch Kinder.
Inhaltsstoffe
Die E-Shisha enthält Propylenglykol, Glycerin, Aromen und Nikotin. Diese Inhaltsstoffe sorgen für eine gleichmäßige Dampfentwicklung und ein intensives Geschmackserlebnis. Der Dampf ist sanft und angenehm zu inhalieren.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Die HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg entspricht der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie ist mit den erforderlichen Gefahrensymbolen und Sicherheits- sowie Gefahrenhinweisen gekennzeichnet. Der Nikotingehalt erfordert besondere Vorsicht, da Nikotin gesundheitsschädlich sein kann, wenn es nicht richtig angewendet wird.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Die HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg enthält eine Lithium-Ionen-Batterie. Diese darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Fachgerechte Entsorgung ist notwendig, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Das Produkt ist nicht für Kinder oder Jugendliche geeignet. Auch Schwangere sollten auf die Verwendung verzichten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Die HQD NOOK Peach E-Shisha 18mg bringt den süßen, frischen Geschmack eines reifen Pfirsichs in jede Wolke. Mit einem Nikotingehalt von 18 mg/ml und rund 600 Zügen ist sie eine ideale Wahl für Dampfer, die fruchtige Aromen und eine einfache Handhabung bevorzugen. Die praktische Kindersicherung sorgt für zusätzliche Sicherheit, während der sanfte Dampfgenuss für ein angenehmes Dampferlebnis sorgt. Ein perfekter Begleiter für den Alltag.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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