HQD NOOK Blueberry E-Shisha 18mg
ca. 600 Züge
HQD NOOK Blueberry E-Shisha 18mg – Einweg E-Shisha
Die HQD NOOK Blueberry Einweg-E-Shisha bietet ein intensives und fruchtiges Geschmackserlebnis mit einem natürlichen Blaubeeraroma, das jeden Zug zu einem Genuss macht. Dank der Kombination aus süßer Blaubeere und einer sanften Note ist das Dampferlebnis angenehm und harmonisch. Mit einem leistungsstarken 400-mAh-Akku und einer Nikotinstärke von 18 mg/ml ist diese E-Shisha darauf ausgelegt, bis zu 600 Züge lang eine konstante und intensive Dampfwolke zu erzeugen. Diese kompakte Einweg-E-Shisha ist eine ideale Wahl für alle, die ein unkompliziertes, nikotinhaltiges Dampferlebnis suchen und dabei nicht auf Qualität verzichten möchten.
Technische Daten
Inhalt: | 2 ml |
Aroma: | Blaubeere |
Geschmack: | Fruchtig |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Akkukapazität: | 400 mAh |
Züge: | ca. 600 |
Wichtige Sicherheitsmerkmale
Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, ist die HQD NOOK Blueberry E-Shisha mit einer Kindersicherung ausgestattet. Diese lässt sich durch ein dreimaliges Herausziehen und Wiedereinsetzen des Pods aktivieren oder deaktivieren. Damit wird verhindert, dass Kinder versehentlich die E-Shisha verwenden.
Inhaltsstoffe
Die HQD NOOK E-Shisha enthält Propylenglykol, Glycerin, Aromen und Nikotin, die für eine angenehme Dampfentwicklung und ein intensives Geschmackserlebnis sorgen. Diese Kombination bietet einen ausgewogenen Genuss, der speziell für E-Shisha-Nutzer entwickelt wurde.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das Produkt mit Gefahrensymbolen sowie Sicherheits- und Gefahrenhinweisen gekennzeichnet. Da Nikotin bei unsachgemäßem Gebrauch gesundheitsschädlich sein kann, sind Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Die HQD NOOK E-Shisha enthält eine Lithium-Ionen-Zelle und darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine fachgerechte Entsorgung ist notwendig, um Umweltschäden zu vermeiden. Dieses Produkt ist nicht für Kinder und Jugendliche geeignet, und Schwangeren wird vom Gebrauch abgeraten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Die HQD NOOK Blueberry E-Shisha bietet eine fruchtige und intensive Blaubeernote, die in einem benutzerfreundlichen Einweg-Design verpackt ist. Mit bis zu 600 Zügen und einer kompakten, transportablen Größe ist sie perfekt für den mobilen Einsatz und Nutzer, die auf der Suche nach einer praktischen, nikotinhaltigen Alternative zur herkömmlichen Zigarette sind.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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