HQD NOOK Blackberry Ice E-Shisha 18mg
ca. 600 Züge
HQD NOOK Blackberry Ice E-Shisha 18mg – Einweg E-Shisha
Die HQD NOOK Blackberry Ice Einweg-E-Shisha bietet ein fruchtig-frisches Geschmackserlebnis mit einer Kombination aus süßer Brombeere und einer eisigen Note, die jeden Zug zu einem erfrischenden Erlebnis macht. Ausgestattet mit einem 400-mAh-Akku und einer Nikotinstärke von 18 mg/ml, bietet diese E-Shisha eine leistungsstarke Option für diejenigen, die ein unkompliziertes und intensives Dampferlebnis suchen.
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Die HQD NOOK Blackberry Ice ist ein idealer Begleiter für unterwegs, da sie wartungsfrei und direkt einsatzbereit ist. Ihr kompaktes Design ermöglicht einfaches Verstauen in der Tasche, und die Handhabung erfordert kein Aufladen oder Nachfüllen. Der Akku hält für etwa 600 Züge, was in etwa 60 Zigaretten entspricht. Der fruchtige Geschmack und die erfrischende Eisnote machen die Einweg-E-Shisha besonders bei heißen Temperaturen oder für Fans fruchtiger Aromen beliebt.
Technische Daten
Inhalt: | 2 ml |
Aroma: | Brombeere, Ice |
Geschmack: | Fruchtig, frisch |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Akkukapazität: | 400 mAh |
Züge: | ca. 600 |
Wichtige Sicherheitsmerkmale
Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, ist die HQD NOOK Blackberry Ice E-Shisha mit einer Kindersicherung ausgestattet. Diese lässt sich durch ein dreimaliges Herausziehen und Wiedereinsetzen des Pods aktivieren oder deaktivieren, wodurch sichergestellt wird, dass das Gerät nicht versehentlich von Kindern verwendet wird.
Inhaltsstoffe
Die E-Shisha enthält Propylenglykol, Glycerin, Aromen und Nikotin, die speziell auf eine ausgewogene Dampfentwicklung und intensives Geschmackserlebnis ausgelegt sind. Diese Inhaltsstoffe sorgen für eine sanfte und gleichmäßige Dampfproduktion.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das Produkt mit entsprechenden Gefahrensymbolen sowie Sicherheits- und Gefahrenhinweisen versehen. Der Nikotingehalt in der E-Shisha erfordert einen vorsichtigen Umgang, da Nikotin gesundheitsschädlich sein kann, wenn es falsch verwendet wird.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Da die HQD NOOK E-Shisha eine Lithium-Ionen-Zelle enthält, sollte sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Fachgerechte Entsorgung ist notwendig, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Das Produkt ist für Kinder und Jugendliche ungeeignet, und Schwangere sollten ebenfalls von der Verwendung absehen.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Die HQD NOOK Blackberry Ice Einweg-E-Shisha überzeugt durch ihre Benutzerfreundlichkeit und ein intensives Geschmackserlebnis. Durch den fruchtig-frischen Brombeer-Eis-Geschmack bietet sie ein einzigartiges Dampfvergnügen, das besonders für den mobilen Einsatz geeignet ist. Mit einer Kapazität für etwa 600 Züge und einem praktischen, wartungsfreien Design ist sie eine ideale Wahl für alle, die unkomplizierten Genuss ohne Aufladen oder Nachfüllen bevorzugen. Die eingebauten Sicherheitsmerkmale sorgen zudem für einen sicheren Gebrauch. Eine ideale Lösung für diejenigen, die ein intensives und erfrischendes Dampferlebnis suchen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema HQD NOOK
Was ist eine HQD NOOK E-Shisha?
Die HQD NOOK E-Shisha ist ein Einweg-Dampfgerät, das für den sofortigen Gebrauch entwickelt wurde. Sie ist bereits mit E-Liquid befüllt und benötigt keine Wartung oder Aufladung. Diese E-Shishas bieten eine einfache und intensive Dampferfahrung und sind perfekt für den mobilen Gebrauch.
Wie lange hält eine HQD NOOK E-Shisha?
Die Lebensdauer einer HQD NOOK E-Shisha hängt vom Modell und der Nutzungshäufigkeit ab. Normalerweise bieten die Geräte zwischen 400 und 600 Zügen, bevor das E-Liquid aufgebraucht ist. Das bedeutet, sie können je nach persönlichem Dampfstil mehrere Tage bis Wochen halten.
Welche Geschmacksrichtungen gibt es bei HQD NOOK?
HQD NOOK bietet eine breite Palette an Geschmacksrichtungen, darunter fruchtige Optionen wie Erdbeere, Wassermelone, Traube, Mango, sowie Menthol-Varianten und exotische Mischungen. Die Vielfalt macht es leicht, verschiedene Aromen auszuprobieren und den persönlichen Favoriten zu finden.
Ist eine HQD NOOK E-Shisha nachfüllbar?
Nein, HQD NOOK E-Shishas sind Einwegprodukte und lassen sich nicht nachfüllen. Nach dem Aufbrauchen des E-Liquids entsorgen Sie das Gerät einfach.
Braucht man eine spezielle Einrichtung oder Vorbereitung, um eine HQD NOOK E-Shisha zu nutzen?
Nein, HQD NOOK E-Shishas sind sofort einsatzbereit. Es wird keine zusätzliche Einrichtung oder Vorbereitung benötigt. Einfach das Gerät auspacken, daran ziehen und den Dampf genießen.
Sind HQD NOOK E-Shishas für Anfänger geeignet?
Ja, HQD NOOK E-Shishas eignen sich hervorragend für Anfänger. Die einfache Handhabung und das Fehlen von Wartungsaufgaben machen sie besonders benutzerfreundlich. Sie sind ideal für Einsteiger, die eine unkomplizierte Einführung ins Dampfen wünschen.
Kann man HQD NOOK E-Shishas im Flugzeug mitnehmen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, E-Zigaretten im Handgepäck mitzuführen, jedoch dürfen sie während des Fluges nicht verwendet werden. Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft, da Bestimmungen je nach Airline variieren können.
Sind HQD NOOK E-Shishas umweltfreundlich?
Als Einwegprodukte haben HQD NOOK E-Shishas leider keine umweltfreundliche Alternative. Es wird empfohlen, gebrauchte Geräte ordnungsgemäß zu entsorgen und, wenn möglich, Recycling-Optionen zu nutzen. Einige Dampfer-Fachgeschäfte bieten spezielle Sammelstellen für gebrauchte E-Zigaretten und Einweggeräte.
Enthalten HQD NOOK E-Shishas Nikotin?
Die HQD NOOK E-Shishas sind sowohl mit als auch ohne Nikotin erhältlich. Es gibt nikotinhaltige Varianten, die in verschiedenen Stärken verfügbar sind, sowie nikotinfreie Alternativen für diejenigen, die ohne Nikotin dampfen möchten.
Sind HQD NOOK E-Shishas sicher in der Anwendung?
HQD NOOK E-Shishas sind für den sicheren Gebrauch entwickelt. Dennoch sollten Sie die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beachten, wie z. B. das Gerät nicht extremen Temperaturen auszusetzen und es von Kindern und Tieren fernzuhalten.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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