HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha 18mg
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HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha 18mg

HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha 18mg

ca. 600 Züge

4,85 € (inkl. MwSt) (1.213,71 € /L) 4,08 € (exkl. MwSt.)
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HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha 18mg – Einweg E-Shisha für fruchtigen Genuss

Produkteigenschaften und Anwendungshinweise

Die HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha ist eine praktische Einweg-E-Shisha, die speziell für eine einfache und unkomplizierte Nutzung konzipiert wurde. Sie ist sofort einsatzbereit und erfordert keinerlei Wartung oder Aufladung. Diese E-Shisha eignet sich ideal für unterwegs, da sie ohne Vorbereitung direkt genutzt werden kann und mit ihrer kompakten Bauweise problemlos in jede Tasche passt. Der integrierte 400-mAh-Akku bietet ausreichend Energie für rund 600 Züge, was in etwa 60 herkömmlichen Zigaretten entspricht. Diese Kapazität sorgt für eine langanhaltende Nutzung, sodass die E-Shisha auch bei häufigem Einsatz über längere Zeit ausreicht.

Der Geschmack der HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha wird durch die Aromen von Brombeere und Kirsche geprägt. Diese Kombination sorgt für ein fruchtiges Dampf-Erlebnis, das sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Dampfer ansprechend ist. Das Gerät enthält eine Nikotinkonzentration von 18 mg/ml, was eine moderate Nikotinaufnahme ermöglicht. Da es sich um ein Einweggerät handelt, wird die E-Shisha nach Verbrauch der Flüssigkeit oder nach Erreichen der Zuganzahl einfach fachgerecht entsorgt.

Technische Daten

Inhalt:2 ml
Aroma:Brombeere, Kirsche
Geschmack:Fruchtig
Nikotingehalt:18 mg/ml
Nikotinabgabe pro Puff:600 µg (10 Züge)
Akkukapazität:400 mAh
Züge:ca. 600

Sicherheitsmerkmale

Die HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha ist mit einer Kindersicherung ausgestattet, die durch ein sogenanntes 3-Zug-System aktiviert oder deaktiviert werden kann. Dazu muss der Pod des Geräts dreimal bis zur Hälfte herausgezogen und wieder eingesetzt werden. Diese Sicherheitsfunktion dient dazu, eine versehentliche Nutzung durch Kinder zu verhindern. Da das Gerät Nikotin enthält, das bei unsachgemäßem Gebrauch gesundheitliche Risiken birgt, ist dieser Schutz besonders wichtig.

Inhaltsstoffe

Die E-Shisha enthält eine Mischung aus Propylenglykol, Glycerin, Aroma und Nikotin. Propylenglykol und Glycerin sind für die Dampfproduktion verantwortlich und sorgen für eine gleichmäßige Dampfabgabe. Die enthaltenen Aromen verleihen dem Dampf den fruchtigen Geschmack, während das Nikotin für den gewünschten Effekt sorgt. Die Zusammensetzung wurde so gewählt, dass sie eine angenehme Dampferfahrung bietet und den fruchtigen Geschmack optimal zur Geltung bringt.

CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise

Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das Produkt entsprechend gekennzeichnet und enthält Sicherheits- und Gefahrenhinweise, die bei der Verwendung beachtet werden sollten. Da die E-Shisha Nikotin enthält, können gesundheitliche Risiken auftreten, wenn das Gerät nicht sachgemäß verwendet wird.

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H300Lebensgefahr bei Verschlucken.
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H315Verursacht Hautreizungen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H330Lebensgefahr bei Einatmen.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Präventionshinweise (P-Sätze)

P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301 + P310Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P330Mund ausspülen.
P405Unter Verschluss aufbewahren.
P501Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgung zuführen.

Weitere Sicherheitsinformationen

Die HQD NOOK E-Shisha enthält eine Lithium-Ionen-Zelle und sollte daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine fachgerechte Entsorgung ist erforderlich, um Umweltschäden zu vermeiden. Das Gerät ist für die Nutzung durch Erwachsene konzipiert und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Für Schwangere ist die Verwendung ebenfalls nicht geeignet.

Herstellerinformationen

Hersteller:

CIRAK Electronics GmbH
Schwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach

Fazit

Die HQD NOOK Blackberry Cherry E-Shisha 18mg bietet eine unkomplizierte Möglichkeit für den mobilen Dampfgenuss. Die Kombination aus Brombeer- und Kirscharomen sorgt für einen intensiven, fruchtigen Geschmack, der durch die Einweg-Nutzung ohne zusätzlichen Aufwand verfügbar ist. Mit einer Kapazität von rund 600 Zügen und einer kompakten Bauweise ist dieses Modell ideal für Nutzer, die eine zuverlässige und leicht zu transportierende E-Shisha suchen. Die Sicherheitsmerkmale, darunter die Kindersicherung und die CLP-konforme Kennzeichnung, bieten zusätzlichen Schutz und machen sie zu einer durchdachten Wahl für erwachsene Dampfer.


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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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