HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin
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HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin

HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin

ca. 600 Züge

7,90 € (inkl. MwSt) (3.950,00 € /L) 6,64 € (exkl. MwSt.)
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HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin

Die HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin ist eine hervorragende Wahl für Dampfer, die ein fruchtiges und erfrischendes Aroma ohne Nikotin genießen möchten. Mit einer hochwertigen Kombination aus Blaubeere und Kiwi bietet diese E-Shisha ein einzigartiges Geschmackserlebnis. Ausgestattet mit einem langlebigen Akku von 550 mAh und einer Leistung von 7 bis 12 Watt, ermöglicht sie bis zu 600 Züge ohne Aufladung. Die sichere und benutzerfreundliche Konstruktion, kombiniert mit einer speziellen Kindersicherung, macht dieses Gerät ideal für erwachsene Genießer, die Wert auf Qualität und Sicherheit legen.


Produkteigenschaften und Anwendungshinweise

Die HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha überzeugt mit einer unkomplizierten Handhabung und eignet sich ideal für unterwegs. Der fest eingebaute 550mAh-Akku liefert eine konstante Leistung von 7 bis 12 Watt und sorgt dafür, dass bis zu 600 Züge ohne erneutes Aufladen möglich sind. Der Geschmack von Blaubeere und Kiwi verleiht der E-Shisha eine fruchtige Frische, die besonders an heißen Tagen angenehm ist.


Technische Daten

Inhalt:2x 2 ml
Aroma:Blaubeere
Geschmack:Fruchtig
Nikotingehalt:0 mg/ml
Akkukapazität:550mAh
Leistungsbereich:7W-12W
Zugwiderstand:1,6 Ω
Züge:ca. 600


Wichtige Sicherheitsmerkmale

Die E-Shisha verfügt über eine innovative Kindersicherung, die durch dreifaches Herausziehen des Pods aktiviert werden kann. Dadurch wird ein sicherer und kontrollierter Gebrauch ermöglicht, was besonders für Haushalte mit Kindern wichtig ist.


Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe umfassen Propylenglykol, Glycerin und Aromen. Diese sorgen für dichten Dampf und ein intensives Geschmackserlebnis, wobei der fruchtige Mix aus Blaubeere und Kiwi besonders heraussticht.


CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise

In Übereinstimmung mit der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind auf der Verpackung entsprechende Gefahrensymbole und Hinweise angebracht:

Gefahrensymbol

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H300Lebensgefahr bei Verschlucken.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Präventionshinweise (P-Sätze)

P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P405Unter Verschluss aufbewahren.


Weitere Sicherheitsinformationen

Die Pods sind nicht für Kinder oder Schwangere geeignet. Nach der Nutzung wird empfohlen, die Hände gründlich zu waschen. Der eingebaute Akku muss sachgerecht entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden.


Herstellerinformationen

Hersteller: CIRAK Electronics GmbH, Schwalbacher Str. 4, 65843 Sulzbach


Fazit:

Die HQD Hoova Blurry Berry E-Shisha ohne Nikotin überzeugt mit einem erfrischenden Fruchtaroma und einfacher Bedienung. Der langlebige Akku und die durchdachte Kindersicherung machen sie zu einer idealen Wahl für verantwortungsvolle Dampfer, die auch unterwegs ein intensives Geschmackserlebnis suchen.



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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

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