HQD Hoova Blueberry E-Shisha ohne Nikotin
ca. 600 Züge
HQD Hoova Blueberry E-Shisha ohne Nikotin
Die HQD Hoova Blueberry E-Shisha ohne Nikotin bietet ein intensives, fruchtiges Blaubeer-Aroma und eine einfache Handhabung. Dank des fest verbauten Akkus mit 550mAh Kapazität sind mehrere Stunden Dampfen ohne erneutes Aufladen möglich. Der Zugwiderstand von 1,6 Ω und die Leistung von 7-12 Watt gewährleisten ein sanftes und angenehmes Dampferlebnis.
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Die E-Shisha verfügt über ein angenehmes, fruchtiges Aroma von Blaubeeren und ist dank ihrer kompakten Größe ideal für unterwegs. Der fest verbaute Akku sorgt für bis zu 600 Züge, ohne dass ein Aufladen erforderlich ist.
Technische Daten
Inhalt: | 2x 2 ml |
Aroma: | Blaubeere |
Geschmack: | Fruchtig |
Nikotingehalt: | 0 mg/ml |
Akkukapazität: | 550mAh |
Leistungsbereich: | 7W-12W |
Zugwiderstand: | 1,6 Ω |
Züge: | ca. 600 |
Wichtige Sicherheitsmerkmale
Mit einer Kindersicherung durch das 3-Zug-System ausgestattet, schützt die HQD Hoova Blueberry E-Shisha vor versehentlichem Gebrauch durch Kinder. Dieses Sicherheitsmerkmal sorgt für zusätzliche Sicherheit im Alltag.
Inhaltsstoffe
Die Inhaltsstoffe umfassen Propylenglykol, Glycerin und Aroma, die ein intensives Geschmackserlebnis bieten und für eine hohe Dampfqualität sorgen.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Die HQD Cirak Pods entsprechen der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und sind mit einem Gefahrensymbol sowie den entsprechenden Sicherheits- und Gefahrenhinweisen versehen:
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter einer geeigneten Entsorgung zuführen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Die E-Shisha ist nicht für Kinder, Jugendliche und Schwangere geeignet. Es wird empfohlen, nach der Verwendung die Hände gründlich zu waschen. Während des Gebrauchs sollten Essen und Trinken vermieden werden. Da das Produkt eine Lithium-Ionen-Zelle enthält, entsorgen Sie es bitte sachgerecht bei einer kommunalen Sammelstelle.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit:
Die HQD Hoova Blueberry E-Shisha ohne Nikotin ist die perfekte Wahl für alle, die ein intensives Blaubeer-Aroma genießen möchten, ohne Nikotin zu konsumieren. Der leistungsstarke 550mAh Akku ermöglicht bis zu 600 Züge, und das kompakte Design macht sie ideal für unterwegs. Die integrierten Sicherheitsfunktionen, wie das 3-Zug-Kindersicherungssystem, bieten zusätzlichen Schutz. Insgesamt vereint die HQD Hoova E-Shisha angenehmen Geschmack mit hoher Benutzerfreundlichkeit und Sicherheitsstandards – perfekt für ein sorgenfreies Dampferlebnis.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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