HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg
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HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg
HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg

HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg

ca. 600 Züge

9,90 € (inkl. MwSt) (2.475,00 € /L) 8,32 € (exkl. MwSt.)
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HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg

Der HQD Cirak Pod Blackberry Cherry kombiniert die fruchtigen Aromen von Brombeere und Kirsche mit einer angenehmen Nikotinstärke von 18 mg/ml, wodurch ein intensives und dennoch sanftes Dampferlebnis entsteht. Dieser Pod ist perfekt für alle, die sich ein aromatisches und belebendes Erlebnis wünschen. Mit einer Kapazität von etwa 600 Zügen bietet der HQD Cirak Pod eine langanhaltende Nutzung und eignet sich optimal für den Alltag oder unterwegs.


Design und Benutzerfreundlichkeit

Der HQD Cirak Pod ist benutzerfreundlich gestaltet und lässt sich ohne Vorkenntnisse direkt anwenden. Der Pod ist mit einer Kindersicherung versehen, die vor unbefugtem Gebrauch schützt. Vor der ersten Nutzung ist es notwendig, den Pod dreimal bis zur Hälfte herauszuziehen und wieder einzusetzen, um die Kindersicherung zu entsperren. Diese einfache Entsicherung gewährleistet Sicherheit und schließt Fehlfunktionen aus. Das Gerät aktiviert sich automatisch beim Ziehen – ein innovatives Feature, das die Bedienung besonders unkompliziert macht.


Aroma und Geschmackserlebnis

Mit seinem fruchtig-süßen Geschmack bietet der Blackberry Cherry Pod ein ausgewogenes Verhältnis aus süßer Kirsche und reifer Brombeere. Der Geschmack entfaltet sich harmonisch und bleibt über die gesamte Nutzungsdauer konstant intensiv. Durch die sorgfältig abgestimmte Mischung bleibt das Aroma lange präsent, und das Dampferlebnis ist authentisch und hochwertig. Dieser Pod eignet sich ideal für Dampfer, die eine Alternative zu herkömmlichen Tabakgeschmäckern suchen.


Produkteigenschaften und Anwendungshinweise

Die HQD Cirak Pods sind einfach zu bedienen und durch die Kindersicherung auch sicher. Bevor Sie das Gerät verwenden, ziehen Sie den Pod dreimal bis zur Hälfte aus dem Gerät und setzen ihn wieder ein, um die Kindersicherung zu entsperren. Die Aktivierung erfolgt automatisch durch das einfache Ziehen, und wenn der Pod leer ist, signalisiert ein Blinken, dass ein Austausch notwendig ist. Nach dem Verbrauch lässt sich der Pod leicht vom Akku trennen und durch einen neuen ersetzen.


Technische Daten

Inhalt:2x 2 ml
Aroma:Blackberry Cherry
Geschmack:Fruchtig, süß
Nikotingehalt:18 mg/ml
Nikotinabgabe:600µg (10 Züge)
Züge:ca. 600


Wichtige Sicherheitsmerkmale

Die HQD Cirak Pods sind mit einer Kindersicherung ausgestattet, die durch das 3-Zug-System aktiviert und deaktiviert wird. Ziehen Sie den Pod dreimal bis zur Hälfte heraus und setzen ihn wieder ein, um die Sicherung zu aktivieren oder zu entsperren.


Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe des HQD Cirak Pod Blackberry Cherry umfassen Propylenglykol, Glycerin, Aroma und Nikotin. Enthalten sind zudem 2-isopropyl-N, 2,3-trimethylbutyramid sowie Nikotin. Diese Pods sind nur für Personen ab 18 Jahren geeignet und sollten niemals in die Hände von Kindern oder Jugendlichen gelangen.


CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise

Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind die HQD Cirak Pods mit einem Gefahrensymbol und verschiedenen Sicherheits- und Gefahrenhinweisen gekennzeichnet:

Piktogramm-Totenkopf-Gefahr


Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H-Sätze
H300Lebensgefahr bei Verschlucken.
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H315Verursacht Hautreizungen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H330Lebensgefahr bei Einatmen.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.


Präventionshinweise (P-Sätze)

P-Sätze
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301 + P310Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P330Mund ausspülen.
P405Unter Verschluss aufbewahren.
P501Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen.


Weitere Sicherheitsinformationen

Gefahr

Die Pods dürfen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen und sind für Schwangere ungeeignet. Sie können allergische Reaktionen hervorrufen. Nach Gebrauch sollten die Hände gründlich gewaschen werden, und während des Gebrauchs ist auf Essen und Trinken zu verzichten.



Fazit

Der HQD Cirak Pod Blackberry Cherry 18mg ist ideal für alle, die ein aromatisches Dampferlebnis suchen. Dank der Sicherheitsvorkehrungen und einfachen Anwendung ist dieser Pod benutzerfreundlich und für den täglichen Gebrauch geeignet. Seine fruchtige Mischung aus Brombeere und Kirsche sowie die langanhaltende Nikotinabgabe machen ihn zu einer attraktiven Wahl für Liebhaber aromatischer Pods.



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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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