NEO Gold Tobacco Sticks für Glo
NEO Gold Tobacco Sticks für Glo – Premium Tabakgenuss ohne Verbrennung
Die NEO Gold Tobacco Sticks bieten ein außergewöhnliches Tabakerlebnis für Nutzer von Glo Tabakerhitzern. Sie bestehen aus einer sorgfältig ausgewählten Mischung von Virginia-Tabak, die speziell für die Heat-Not-Burn-Technologie entwickelt wurde. Anstelle der Verbrennung wird der Tabak erhitzt, was weniger Schadstoffe freisetzt, aber den reichhaltigen Geschmack des Tabaks bewahrt.
Produktmerkmale der NEO Gold Tobacco Sticks
Die NEO Gold Tobacco Sticks sind bekannt für ihre geschmackliche Raffinesse und das Premium-Erlebnis, das sie bieten. Hier sind die wichtigsten Merkmale dieser Tabaksticks:
Inhalt: | 1 Stange (10 Schachteln) |
Packungsinhalt: | Eine Schachtel enthält 20 Tabaksticks |
Tabakblend: | Feinste Virginia Tabakmischung mit natürlichen Aromen |
Geschmacksintensität: | Sanfte Tabakaromen, ideal für ein mildes, aber reichhaltiges Raucherlebnis |
Ohne Klick-Kapsel: | Kein Kapselsystem erforderlich |
Aroma Level: | Mittel |
Tabakgeschmack: | Vollmundig, aber sanft durch die hochwertige Tabakauswahl |
Aromatisierung: | Natürliche Aromen für ein unverfälschtes Geschmackserlebnis |
Wie funktionieren die NEO Gold Tobacco Sticks?
Die NEO Gold Tobacco Sticks wurden speziell für die Glo Tabakerhitzer entwickelt. Anstelle der Verbrennung, bei der schädliche Stoffe freigesetzt werden, erhitzen die Glo-Geräte den Tabak auf eine kontrollierte Temperatur. Dadurch bleibt der volle Geschmack erhalten, während weniger Schadstoffe entstehen. Diese Technologie ist ideal für Raucher, die den Tabakgeschmack ohne die typischen Nebenprodukte des Rauchens genießen möchten.
Vorteile der NEO Gold Tobacco Sticks:
- Sanfter, aber intensiver Tabakgeschmack ohne Verbrennung
- Perfekt auf Glo Tabakerhitzer abgestimmt
- Weniger Schadstoffe im Vergleich zu traditionellen Zigaretten
- Kein typischer Zigarettenrauchgeruch
- Fein abgestimmte Tabakaromen für ein Premium-Raucherlebnis
Herstellerinformationen
Warum den Glo Tabakerhitzer mit NEO Gold Sticks nutzen?
Der Glo Tabakerhitzer bietet in Verbindung mit den NEO Gold Tobacco Sticks eine moderne und schonendere Art des Tabakkonsums. Der Tabak wird erhitzt und nicht verbrannt, was zu weniger Schadstoffen führt und keinen Rauchgeruch hinterlässt. Für Nutzer, die ein intensiveres Raucherlebnis bevorzugen, bietet der Glo Tabakerhitzer zudem die praktische Boost-Funktion, die den Prozess beschleunigt und verstärkt.
Vorteile des Glo Tabakerhitzers:
- Kein unangenehmer Rauchgeruch
- Reduzierte Schadstoffemission dank Heat-Not-Burn-Technologie
- Reicher und sanfter Tabakgeschmack
- Elegantes und benutzerfreundliches Design
- Einfache Handhabung für den täglichen Gebrauch
- Boost-Funktion für ein intensiveres Erlebnis
Fazit: Exklusiver Tabakgenuss mit den NEO Gold Tobacco Sticks
Die NEO Gold Tobacco Sticks sind die perfekte Wahl für alle, die ein sanftes, aber intensives Tabakerlebnis suchen. Durch die Kombination von erstklassigem Virginia-Tabak und der innovativen Heat-Not-Burn-Technologie bieten sie ein unverfälschtes Geschmackserlebnis, das ohne die Nachteile traditioneller Zigaretten auskommt. In Verbindung mit dem Glo Tabakerhitzer stellen die NEO Gold Sticks eine moderne Lösung für anspruchsvolle Tabakgenießer dar.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:
Wallensteinstr. 1, 70437 Stuttgart.
Trotz unserer Bemühungen, die Produktinformationen auf unserer Website stets aktuell und korrekt zu halten, können Hersteller ihre Zutatenlisten gelegentlich ändern. Daher kann es vorkommen, dass die Informationen auf der Verpackung und in den beigefügten Dokumenten von den Angaben auf unserer Website abweichen oder zusätzliche Details enthalten. Alle Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich Informationszwecken.
Wir empfehlen Ihnen, sich nicht ausschließlich auf die auf unserer Website angezeigten Informationen zu verlassen. Lesen Sie immer die Etiketten, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen, die mit dem Produkt geliefert werden, sorgfältig durch, bevor Sie das Produkt verwenden oder konsumieren. Bei Sicherheitsbedenken oder falls Sie zusätzliche Informationen zum Produkt benötigen, überprüfen Sie bitte die Etiketten und Verpackungen und wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Tabak Market übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder ungenaue Produktinformationen, die von Herstellern oder Dritten bereitgestellt werden. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.