Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung
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Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung
Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung

Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung

Inhalt: 1 Packung Х 31 Zigaretten (9,90 €/ 1 Packung)

9,90 € (inkl. MwSt) (0,32 € /Stk) 8,32 € (exkl. MwSt.)
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung


Verpackungsinformationen

Inhalt:1 Schachtel
Zigaretten pro Schachtel:31 Zigaretten
Zigarettenformat:King Size
Preis der Schachtel:9,90 €


Produktdetails

Zigarettenformat:King Size
Filterzigarette:Ja, Aktivkohlefilter
Kohlenmonoxid:10 mg
Kondensat/Teer:8 mg
Nikotin:0,6 mg
Stärke:Mittel


Tabakmischung und Herstellung

Die Herstellung von Fair Play XXXL Zigaretten folgt strengen Qualitätsstandards, um ein konsistentes Raucherlebnis zu gewährleisten. Diese Zigaretten verwenden eine bewährte Mischung aus Virginia-, Burley- und Orienttabak. Die Tabakmischung sorgt für einen harmonischen Geschmack, der eine perfekte Balance zwischen intensiven Aromen und einem milden Abgang bietet. Fair Play legt großen Wert auf die Auswahl der Tabake, um ein gleichbleibendes Qualitätsniveau zu garantieren.


Geschmack und Raucherlebnis

Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung bieten einen mittelstarken Rauchgenuss, der sowohl für Gelegenheitsraucher als auch für erfahrene Raucher geeignet ist. Der Aktivkohlefilter sorgt für eine zusätzliche Milderung, indem er Schadstoffe filtert, ohne den Geschmack zu beeinträchtigen. Durch die hochwertige Tabakmischung entsteht ein ausgewogenes Aroma, das die natürlichen Noten des Tabaks betont. Die King Size Länge der Zigaretten sorgt für ein längeres Raucherlebnis, während der angenehme Zugwiderstand das Rauchen komfortabel gestaltet.


Vorteile von King Size Zigaretten

Das King Size Format der Fair Play XXXL Zigaretten bietet mehrere Vorteile. Mit einer längeren Länge im Vergleich zu Standardgrößen bietet diese Zigarette ein verlängertes Raucherlebnis. Für Raucher, die Wert auf längere Züge legen, sorgt die King Size für einen gleichmäßigen und befriedigenden Rauchgenuss. Zudem reduziert der Aktivkohlefilter die Aufnahme von Teer und Nikotin, was das Rauchen angenehmer gestaltet.


Mindestalter für Erwerb

Der Kauf von Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Dies stellt sicher, dass Tabakwaren ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen werden dabei streng beachtet. Der Altersnachweis wird bei jedem Kauf geprüft, um sicherzustellen, dass keine Minderjährigen Zigaretten erwerben können.


Herstellerinformationen

Importeur:

British American Tobacco (Germany) GmbH
Alsterufer 4
20354 Hamburg



Fazit

Die Fair Play XXXL Zigaretten Einzelpackung bieten eine hochwertige Wahl für Raucher, die ein intensives, aber dennoch angenehm mildes Raucherlebnis bevorzugen. Mit einem ausgewogenen Geschmack, der durch die spezielle Tabakmischung aus Virginia, Burley und Orienttabak entsteht, sowie dem praktischen King Size Format, bieten diese Zigaretten ein langanhaltendes Raucherlebnis. Der Aktivkohlefilter trägt zusätzlich zur Reduzierung von Schadstoffen bei und verbessert den Rauchkomfort. Ideal für Raucher, die Wert auf Qualität und ein verlängertes Raucherlebnis legen.

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1000 Artikel

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1, 70437 Stuttgart.

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