Fair Play Halfzware Zigarettentabak
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Fair Play Halfzware Zigarettentabak

Fair Play Halfzware Zigarettentabak

Inhalt: 40g

6,00 € (inkl. MwSt) (149,94 € /kg) 5,04 € (exkl. MwSt.)
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Fair Play Halfzware Zigarettentabak

Fair Play Halfzware Tabak ist ideal zum Selberstopfen und Drehen von Zigaretten, sowohl mit als auch ohne Filter. Diese Tabakmischung bietet ein starkes und intensives Raucherlebnis.

Verpackungsinformationen

Verpackung:Pouch Päckchen
Inhalt:40g
Stärke:stark
Tabakmischung:Halfzware Shag
Schnittart:Feinschnitt

Produktbeschreibung

Fair Play Halfzware Zigarettentabak ist eine starke Tabakmischung, die sich durch ihren intensiven Geschmack auszeichnet. Die Mischung aus kräftigen Tabaksorten sorgt für ein vollmundiges Raucherlebnis. Der Tabak ist in einer praktischen Pouch-Verpackung erhältlich, die eine einfache Handhabung ermöglicht.

Die Mischung aus American Blend und weiteren hochwertigen Tabaksorten garantiert ein unverwechselbares Aroma. Diese Kombination sorgt für ein intensives und befriedigendes Raucherlebnis. Der Feinschnitt-Tabak eignet sich besonders gut zum Drehen von Zigaretten. Durch die Halfzware Shag Mischung wird der Tabak geschmeidig und lässt sich leicht verarbeiten.

Die richtige Mischung von Tabaksorten garantiert ein gleichmäßiges Brennverhalten. Damit genießen Sie beim Rauchen eine durchgängige Qualität. Der Tabak bietet ein starkes, aber dennoch ausgewogenes Geschmackserlebnis. Viele Raucher schätzen diesen Tabak, weil er gut zu handhaben ist und ein angenehmes Aroma bietet.

Lagerung und Frische

Um die Frische und das volle Aroma des Tabaks zu bewahren, sollten Sie die Pouch-Päckchen an einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren. Schließen Sie das Päckchen nach jedem Gebrauch gut. Eine ordnungsgemäße Lagerung trägt dazu bei, dass der Tabak über einen längeren Zeitraum hinweg frisch bleibt und das Raucherlebnis optimiert wird. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, um eine Beeinträchtigung des Aromas zu verhindern.

Mindestalter für Erwerb

Der Kauf von Fair Play Halfzware Zigarettentabak ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Tabakprodukte ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz werden dabei streng eingehalten. Daher ist es wichtig, beim Kauf den Altersnachweis zu erbringen.

Herstellerinformationen

Importeur:

British American Tobacco (Germany) GmbH
Alsterufer 4
20354 Hamburg


Fazit

Fair Play Halfzware Zigarettentabak bietet Rauchern ein starkes und intensives Raucherlebnis. Die hochwertige Halfzware Shag Mischung und der Feinschnitt machen ihn zur idealen Wahl für das Drehen oder Stopfen von Zigaretten. Der Tabak brennt gleichmäßig und sorgt für einen vollmundigen Geschmack. Bei richtiger Lagerung bleibt der Tabak lange frisch und geschmackvoll, sodass Sie jede Zigarette in vollen Zügen genießen können. Fair Play ist bekannt für die Qualität seiner Produkte und der Halfzware Zigarettentabak ist da keine Ausnahme.

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933 Artikel

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.

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