Fair Play American Blend
Inhalt: 40g
Fair Play American Blend
Fair Play American Blend ist ein hochwertiger Tabak, der ideal für Raucher ist, die eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Tabaksorten suchen. Er eignet sich sowohl für das Drehen als auch für das Stopfen von Zigaretten.
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Pouch Päckchen |
Inhalt: | 40g |
Stärke: | mittel |
Tabaksorte: | American Blend Mixture, Burley, Orient Tabak, Virginia |
Schnittart: | Volumentabak |
Produktbeschreibung
Der Fair Play American Blend Volumentabak bietet eine harmonische Kombination aus verschiedenen Tabaksorten. Die Mischung besteht aus American Blend, Burley, Orient Tabak und Virginia, die zusammen einen vollmundigen und runden Geschmack ergeben. Diese Sorten sind bekannt für ihre feinen Aromen und sorgen für ein gleichmäßiges Raucherlebnis. Die mittlere Stärke macht diesen Tabak zu einer ausgezeichneten Wahl für Raucher, die einen balancierten und nicht zu starken Geschmack bevorzugen.
Die Verwendung von hochwertigen Tabaksorten verleiht dem Fair Play American Blend seine charakteristische Note. Raucher schätzen diesen Tabak für seine geschmeidige Textur und das angenehme Aroma. Er ist leicht zu handhaben, wodurch das Drehen und Stopfen der Zigaretten zum Vergnügen wird. Diese Eigenschaften machen den Fair Play American Blend zu einem beliebten Produkt unter Tabakliebhabern.
Lagerung und Frische
Um die Frische und das volle Aroma des Tabaks zu bewahren, sollten Sie die Pouch-Päckchen an einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren. Schließen Sie das Päckchen nach jedem Gebrauch gut. Eine ordnungsgemäße Lagerung trägt dazu bei, dass der Tabak über einen längeren Zeitraum hinweg frisch bleibt und das Raucherlebnis optimiert wird. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, um eine Beeinträchtigung des Aromas zu verhindern. Dies ist besonders wichtig, um die Qualität des Tabaks zu erhalten und sicherzustellen, dass jeder Zug ein Genuss ist.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Fair Play American Blend ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Tabakprodukte ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz werden dabei streng eingehalten. Daher ist es wichtig, beim Kauf den Altersnachweis zu erbringen. Dies schützt die Gesundheit von Minderjährigen und sorgt dafür, dass Tabakwaren verantwortungsvoll konsumiert werden.
Herstellerinformationen
Fazit
Fair Play American Blend Volumentabak ist eine hervorragende Wahl für Raucher, die einen ausgewogenen und vollmundigen Tabak suchen. Die sorgfältige Auswahl der Tabaksorten sorgt für ein konsistentes und befriedigendes Raucherlebnis. Bei richtiger Lagerung bleibt der Tabak frisch und aromatisch. Ob für das Drehen oder Stopfen von Zigaretten, dieser Tabak bietet ein gelungenes Geschmackserlebnis, das viele Raucher zu schätzen wissen. Fair Play bleibt eine vertrauenswürdige Marke in der Tabakindustrie, die für Qualität und Geschmack steht.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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