Marlboro Gold 2XL Zigaretten Packung
Inhalt: 1 Packung Х 24 Zigaretten (10,00 €/ 1 Packung)
Marlboro Gold 2XL Zigaretten
Marlboro Gold 2XL Zigaretten bieten eine ausgewogene Mischung aus mildem Geschmack und hoher Qualität. Diese Zigaretten sind ideal für Raucher, die eine sanfte und dennoch geschmackvolle Raucherfahrung suchen. Die spezielle Tabakmischung sorgt für einen sanften, aber vollen Geschmack, ohne die Intensität anderer Zigarettenmarken.
Die Marlboro Gold 2XL Zigaretten sind für ihre milde Stärke bekannt und eignen sich besonders gut für Raucher, die ein leichteres Raucherlebnis bevorzugen, aber dennoch nicht auf den charakteristischen Marlboro-Geschmack verzichten möchten. Sie bieten ein angenehmes Raucherlebnis, das durch die ausgewogene Mischung von Tabak und die kontrollierte Menge an Nikotin und Teer ermöglicht wird.
Verpackungsinformationen
Inhalt | 1 Schachtel |
Zigaretten in der Schachtel: | 24 Zigaretten |
Nettoinhalt: | 24 Zigaretten |
Produktdetails
Filterzigarette: | Ja |
Kohlenmonoxid: | 7 mg |
Kondensat/Teer: | 6 mg |
Nikotin: | 0,5 mg |
Stärke: | Mittel |
Zigarettenformat: | King Size |
Warum Marlboro Gold 2XL Zigaretten?
Marlboro Gold 2XL Zigaretten bieten ein besonderes Raucherlebnis durch ihre milde Stärke und den charakteristischen Geschmack. Die sorgfältig ausgewählte Tabakmischung sorgt für einen sanften Rauch und einen angenehmen Nachgeschmack. Der reduzierte Teer- und Nikotingehalt macht diese Zigaretten zu einer bevorzugten Wahl für Raucher, die eine weniger intensive, aber dennoch qualitativ hochwertige Raucherfahrung wünschen.
Mindestalter für Erwerb
Der Erwerb von Marlboro Gold 2XL Zigaretten ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Altersgrenze sorgt dafür, dass Tabakprodukte nur an volljährige Personen verkauft werden, die die gesetzlichen Bestimmungen für den Konsum von Tabakwaren einhalten.
Herstellerinformationen
Die Marlboro Gold 2XL Zigaretten werden von der Philip Morris GmbH hergestellt, einem renommierten Unternehmen in der Tabakindustrie. Die Kontaktdaten des Herstellers sind:
Tipps für ein optimales Raucherlebnis
Um das Raucherlebnis mit Marlboro Gold 2XL Zigaretten zu optimieren, beachten Sie folgende Tipps:
- Lagern Sie die Zigaretten an einem kühlen, trockenen Ort, um ihre Frische zu bewahren.
- Genießen Sie jeden Zug langsam, um den vollen Geschmack des Tabaks auszukosten.
- Vermeiden Sie es, die Zigaretten zu stark zu drücken, um die Tabakstruktur nicht zu beschädigen.
Diese einfachen Maßnahmen helfen Ihnen, das beste Raucherlebnis aus Ihren Marlboro Gold 2XL Zigaretten herauszuholen und den vollen Geschmack zu genießen.
Zusammenfassung
Marlboro Gold 2XL Zigaretten bieten eine ausgezeichnete Kombination aus milder Stärke und vollem Geschmack. Sie sind ideal für Raucher, die ein sanftes Raucherlebnis suchen, ohne auf Qualität verzichten zu wollen. Mit der richtigen Lagerung und dem richtigen Umgang können Sie das beste aus Ihrem Raucherlebnis herausholen und den angenehmen Geschmack dieser Zigaretten voll genießen.
Die Marlboro Gold 2XL Zigaretten bieten ein ausgewogenes Raucherlebnis für alle, die eine mildere Option bevorzugen. Wenn Sie auf der Suche nach einem besonderen Raucherlebnis sind, das sowohl sanft als auch geschmackvoll ist, sind diese Zigaretten eine ausgezeichnete Wahl.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
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