EXPOD GO Watermelon Bubblegum Einweg E-Shisha 20mg
ca. 600 Züge
EXPOD GO Watermelon Bubblegum Einweg E-Shisha 20mg
Die EXPOD GO Watermelon Bubblegum Einweg E-Shisha 20mg bietet ein intensives und aromatisches Dampferlebnis, das sich durch seinen süßen und fruchtigen Geschmack auszeichnet. Die Kombination aus saftiger Wassermelone und klassischem Kaugummi verleiht jedem Zug eine angenehme Frische und Süße. Dank der kompakten Größe und der einfachen Handhabung eignet sich dieses Modell ideal für unterwegs. Der integrierte Akku sowie die Zugautomatik ermöglichen ein sofortiges Dampfen ohne komplizierte Einstellungen oder Aufladen.
Besondere Merkmale:
- Geschmack: Wassermelone, Kaugummi
- Zugautomatik: Kein Knopfdruck erforderlich
- Praktisches Format: Perfekt für unterwegs
- Nikotingehalt: 20 mg/ml für ein intensives Dampferlebnis
- Kein Aufladen oder Nachfüllen: Einfach auspacken und genießen
- Verpackung öffnen: Entfernen Sie die Einweg-E-Shisha vorsichtig aus der Verpackung.
- Schutzkappe entfernen: Falls vorhanden, nehmen Sie die Schutzkappe am Mundstück ab.
- Gerät aktivieren: Ziehen Sie einfach am Mundstück, um den Verdampfungsvorgang zu starten.
- Genuss: Dampfen Sie in gleichmäßigen, sanften Zügen.
- Sicherheitshinweis: Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren.
- Entsorgung: Nach ca. 600 Zügen fachgerecht entsorgen.
Technische Daten
Nikotingehalt:20 mg/ml
Inhalt: | 2 ml |
Aromen: | Kaugummi, Wassermelone |
Geschmack: | Fruchtig, süß |
Akkukapazität: | 400mAh |
Züge: | ca. 600 |
Besonderheiten: | Zugautomatik, mit Kindersicherung |
Inhaltsstoffe
- Propylenglycol: Fördert die Aromenentfaltung.
- Pflanzliches Glycerin: Sorgt für dichte Dampfwolken.
- Aromen: Natürliche und künstliche Aromastoffe.
- Nikotinbenzoat: Unterstützt die Nikotinaufnahme.
Allergene:
Ethylmethylpenylglycidat, d-Limonen, Allyl phenoxyacetat.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Die EXPOD GO Watermelon Bubblegum Einweg E-Shisha 20mg entspricht der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300: | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310: | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H319: | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330: | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411: | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P102: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P270: | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P101: | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P264: | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P301 + P310: | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
P405: | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501: | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Herstellerinformationen
Hersteller/Importeur:
Exvape GmbH
Ulmer Straße 6
89257 Illertissen
Fazit
Die EXPOD GO Watermelon Bubblegum Einweg E-Shisha 20mg überzeugt mit einer perfekten Mischung aus intensivem Geschmack und maximaler Benutzerfreundlichkeit. Dank der Kombination aus saftiger Wassermelone und süßem Kaugummi erleben Dampfer eine angenehme Geschmacksexplosion bei jedem Zug. Die einfache Handhabung und die praktische Größe machen sie zur idealen Wahl für unterwegs.
Mit 20 mg/ml Nikotin liefert sie eine starke, aber angenehme Dosis, die sowohl Einsteiger als auch erfahrene Dampfer anspricht. Das kompakte Design und die einfache Aktivierung durch Zugautomatik sorgen für ein problemloses Nutzungserlebnis. Sicherheit steht dabei an erster Stelle – mit eingebauter Kindersicherung und einer gesetzeskonformen Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung.
Ob Gelegenheitsdampfer oder erfahrener Nutzer – die EXPOD GO Watermelon Bubblegum ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ein intensives, fruchtiges Aroma schätzen und dabei Wert auf Komfort und Sicherheit legen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema EXPOD GO
Was ist EXPOD GO?
EXPOD GO ist eine Einweg E-Shisha, die ohne Nachfüllen oder Aufladen genutzt werden kann.
Wie viele Züge bietet eine EXPOD GO E-Shisha?
Jede EXPOD GO E-Shisha ermöglicht bis zu 600 Züge.
Welche Nikotinstärke hat EXPOD GO?
EXPOD GO enthält 20 mg/ml Nikotin.
Welche Aromen sind verfügbar?
EXPOD GO gibt es in verschiedenen fruchtigen, süßen und erfrischenden Aromen.
Ist EXPOD GO nachfüllbar?
Nein, EXPOD GO ist eine Einweg E-Shisha und nicht nachfüllbar.
Muss ich die E-Shisha aktivieren?
Nein, sie besitzt eine Zugautomatik und ist direkt einsatzbereit.
Wie lange hält der Akku?
Der 400mAh Akku hält für die gesamte Nutzungsdauer.
Ist die Nutzung von EXPOD GO sicher?
Ja, sie enthält Sicherheitsmechanismen wie eine Kindersicherung.
Kann ich EXPOD GO im Flugzeug verwenden?
Die Nutzung in Flugzeugen ist nicht erlaubt, das Mitführen im Handgepäck meist möglich.
Wie entsorge ich eine leere EXPOD GO E-Shisha?
Sie sollte umweltgerecht über eine Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgt werden.
Gibt es gesundheitliche Risiken?
Der Konsum von Nikotin kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Ist EXPOD GO für Nichtraucher geeignet?
Nein, sie richtet sich ausschließlich an erwachsene Raucher oder Dampfer.
Kann ich EXPOD GO mehrfach verwenden?
Nein, nach Verbrauch ist sie zu entsorgen.
Wo kann ich EXPOD GO kaufen?
EXPOD GO ist in verschiedenen Online-Shops und Fachgeschäften erhältlich.