Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg
zoom_out_map
Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg
Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg

Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg

ca. 600 Züge

7,90 € (inkl. MwSt) 6,64 € (exkl. MwSt.)
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
 Kundenbewertungen und Rezensionen
Bisher hat noch niemand eine Bewertung abgegeben
in dieser Sprache

Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg

Die Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg ist eine hochwertige Einweg-E-Shisha, die durch ihren intensiven Traubengeschmack und ihre einfache Handhabung überzeugt. Entwickelt in Zusammenarbeit von AL Fakher und Lost Mary, bietet sie ein erstklassiges Dampferlebnis, das sowohl Anfängern als auch erfahrenen Dampfern gerecht wird. Der fruchtige Geschmack der Traube sorgt für ein unvergleichliches Aroma, das durch die Verwendung von Nikotinsalz eine besonders sanfte Nikotinaufnahme ermöglicht. Dank ihres schlanken Designs und der hohen Benutzerfreundlichkeit ist sie der ideale Begleiter für unterwegs.

  1. Öffnen Sie die Verpackung und entnehmen Sie die E-Shisha.
  2. Entfernen Sie alle Schutzfolien oder Kappen vom Mundstück.
  3. Ziehen Sie am Mundstück, um die E-Shisha zu aktivieren. Es sind keine weiteren Einstellungen erforderlich.
  4. Nach vollständiger Nutzung das Gerät ordnungsgemäß entsorgen.

Technische Daten

Inhalt:2 ml Liquid
Aroma:Traube
Geschmack:Fruchtig, süß
Nikotin:20 mg/ml (Nikotinsalz)
Gesamtnikotinmenge:40 mg
Nikotinabgabe pro Dosis:ca. 13,8µg
Züge Gesamt:ca. 600
Batterie:550 mAh
Länge:111,5 mm
Breite:20 mm

Inhaltsstoffe

  • Propylenglycol: Sorgt für eine optimale Aromenentfaltung.
  • Pflanzliches Glycerin: Verantwortlich für dichte, aromatische Dampfwolken.
  • Aromen: Hochwertige natürliche und künstliche Aromen für intensiven Geschmack.
  • Nikotinbenzoat: Bietet eine sanfte und schnelle Nikotinaufnahme.

Piktogramm-Totenkopf-Gefahr

CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise

Die Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und ist sicher in der Anwendung, sofern alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H300:Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310:Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H319:Verursacht schwere Augenreizung.
H330:Lebensgefahr bei Einatmen.
H411:Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Präventionshinweise (P-Sätze)

P102:Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270:Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P101:Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P264:Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P301 + P310:Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405:Unter Verschluss aufbewahren.
P501:Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.

Herstellerinformationen

Hersteller/Importeur:

Imiracle (HK) Limited
19H Maxgrand Plaza
No.3 Tai Yau Street
San Po Kong, Kowloon, Hong Kong


Fazit

Die Crown Bar by AL Fakher x Lost Mary - Grape e-Shisha 20mg überzeugt durch ihre erstklassige Verarbeitung, den intensiven Traubengeschmack und die hohe Benutzerfreundlichkeit. Mit etwa 600 Zügen bietet sie eine beeindruckende Nutzungsdauer, während die integrierte Batterie mit 550 mAh eine konstante Leistung gewährleistet. Diese E-Shisha ist eine ideale Wahl für Dampfer, die ein fruchtiges und süßes Aroma suchen, kombiniert mit einfacher Bedienung und modernem Design. Egal ob für den Alltag oder besondere Anlässe, die Crown Bar ist ein zuverlässiger Begleiter.


101869
1000 Artikel
4262403389083

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1, 70437 Stuttgart.

Trotz unserer Bemühungen, die Produktinformationen auf unserer Website stets aktuell und korrekt zu halten, können Hersteller ihre Zutatenlisten gelegentlich ändern. Daher kann es vorkommen, dass die Informationen auf der Verpackung und in den beigefügten Dokumenten von den Angaben auf unserer Website abweichen oder zusätzliche Details enthalten. Alle Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich Informationszwecken.

Wir empfehlen Ihnen, sich nicht ausschließlich auf die auf unserer Website angezeigten Informationen zu verlassen. Lesen Sie immer die Etiketten, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen, die mit dem Produkt geliefert werden, sorgfältig durch, bevor Sie das Produkt verwenden oder konsumieren. Bei Sicherheitsbedenken oder falls Sie zusätzliche Informationen zum Produkt benötigen, überprüfen Sie bitte die Etiketten und Verpackungen und wenden Sie sich direkt an den Hersteller.

Tabak Market übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder ungenaue Produktinformationen, die von Herstellern oder Dritten bereitgestellt werden. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

 Bewertungen

Schreiben Sie als Erster Ihre Bewertung !

FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Crown Bar E-Shisha

Was ist die Crown Bar E-Shisha?

Die Crown Bar E-Shisha ist ein benutzerfreundliches Einweg-Dampfergerät, das eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen bietet und keine zusätzliche Hardware oder komplizierte Einstellungen erforde

Wie lange hält die Crown Bar E-Shisha?

Die Lebensdauer einer Crown Bar E-Shisha hängt vom individuellen Gebrauch ab, aber im Durchschnitt reicht sie für etwa 600 Züge.

Kann ich die Crown Bar E-Shisha nachfüllen?

Nein, die Crown Bar E-Shisha ist ein Einwegprodukt und kann nicht nachgefüllt werden. Sobald die Flüssigkeit verbraucht ist, muss das Gerät entsorgt werden.

Welche Geschmacksrichtungen gibt es für die Crown Bar E-Shisha?

Die Crown Bar E-Shisha ist in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich, darunter Minze, Erdbeere, Mango, Menthol und viele mehr

Sind in der Crown Bar E-Shisha Nikotin und Tabak enthalten?

Die Crown Bar E-Shisha enthält Nikotin in verschiedenen Stärken, aber sie ist frei von Tabak.

Wie benutze ich die Crown Bar E-Shisha?

Die Verwendung der Crown Bar E-Shisha ist ganz einfach: Ziehen Sie einfach am Mundstück und genießen Sie den Dampf. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Ist die Crown Bar E-Shisha sicher zu verwenden?

Ja, die Crown Bar E-Shisha entspricht den gängigen Sicherheitsstandards und wurde aus sicheren Materialien hergestellt. Dennoch sollten alle E-Shishas verantwortungsvoll genutzt werden.

Kann ich die Crown Bar E-Shisha mit anderen Liquids verwenden?

Die Crown Bar E-Shisha ist für den einmaligen Gebrauch mit vorgefüllten E-Liquids konzipiert. Es wird empfohlen, keine anderen Liquids zu verwenden, da dies das Gerät beschädigen könnte.

Ist die Crown Bar E-Shisha eine gute Wahl für Anfänger?

Ja, die Crown Bar E-Shisha eignet sich hervorragend für Anfänger, da sie einfach zu bedienen und zu genießen ist, ohne dass zusätzliche Vorkenntnisse erforderlich sind.

Kann ich die Crown Bar E-Shisha im Flugzeug mitnehmen?

Die Mitnahme von E-Shishas im Flugzeug ist in der Regel erlaubt, jedoch sollten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaften beachtet werden.

Wie entsorge ich die Crown Bar E-Shisha richtig?

Die Crown Bar E-Shisha sollte nach dem Gebrauch umweltgerecht entsorgt werden. Bitte werfen Sie das Gerät nicht in den normalen Hausmüll, sondern nutzen Sie die entsprechenden Recyclingstellen.

Welche Vorteile bietet die Crown Bar E-Shisha im Vergleich zu anderen E-Shishas?

Die Crown Bar bietet eine benutzerfreundliche Anwendung, eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen, eine gute Dampfdichte und ist frei von Tabak, was sie zu einer ausgezeichneten Wahl für Dampfer macht.