Camel Zigarettenhülsen mit Filter 200 Stück
Inhalt: 200 Stück
Camel Zigarettenhülsen mit Filter
Kaufen Sie Camel Zigarettenhülsen mit Filter und erleben Sie eine einfache und bequeme Möglichkeit, Ihre eigenen Zigaretten herzustellen. Mit einer Packung von 200 Hülsen bieten wir Ihnen eine praktische Lösung für den individuellen Genuss von selbstgestopften Zigaretten. Diese hochwertigen Zigarettenhülsen sind speziell für den Einsatz mit Zigarettenstopfmaschinen konzipiert und garantieren eine gleichbleibende Qualität für ein angenehmes Raucherlebnis.
Die Camel Zigarettenhülsen mit Filter sind für alle Zigarettenmaschinen geeignet. Diese Vielseitigkeit macht sie zu einer idealen Wahl für jeden Raucher, der seine Zigaretten selbst herstellen möchte. Die Hülsen sind bereits mit einem Filter ausgestattet, der dazu beiträgt, schädliche Stoffe aus dem Rauch zu reduzieren und somit ein etwas gesünderes Raucherlebnis zu bieten. Der Filter sorgt nicht nur für einen besseren Geschmack, sondern hilft auch, die Schadstoffaufnahme zu verringern, was für viele Raucher ein wichtiger Aspekt ist.
Die Packung enthält 200 Hülsen, die in einer praktischen Kartonverpackung geliefert werden. Diese Menge reicht für eine erhebliche Anzahl von Zigaretten und stellt sicher, dass Sie immer ausreichend Vorrat haben, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Die Kartonverpackung schützt die Hülsen vor Beschädigungen und sorgt dafür, dass sie frisch und einsatzbereit bleiben.
Produktdetails der Camel Zigarettenhülsen mit Filter
Packungseinheit: | Kartonverpackung |
Anzahl der Hülsen: | 200 Stück |
Filter: | Mit Filter |
Die Zigarettenhülsen sind mit einem Filter ausgestattet, der für ein verbessertes Raucherlebnis sorgt. Der Filter reduziert den Anteil an Teer und Nikotin, der beim Rauchen aufgenommen wird, und trägt damit zur Minderung der gesundheitlichen Risiken bei. Die Auswahl an Hülsen mit Filter ist besonders beliebt bei Rauchern, die Wert auf eine gewisse Reduzierung von schädlichen Stoffen legen.
Herstellerinformationen
Hersteller:
JTI Germany GmbHDie Camel Zigarettenhülsen mit Filter werden von der renommierten JTI Germany GmbH hergestellt, einem führenden Unternehmen in der Tabakbranche. Mit Sitz in Köln ist JTI Germany für seine hochwertigen Tabakprodukte bekannt und setzt hohe Standards in der Produktion und Qualitätssicherung. Die Verwendung von fortschrittlichen Herstellungsverfahren und strengen Qualitätskontrollen garantiert, dass jede Packung Hülsen den höchsten Anforderungen entspricht.
Kaufen Sie Camel Zigarettenhülsen mit Filter online bei tabak-market.de. Unser Online-Shop bietet Ihnen die bequeme Möglichkeit, Ihre Zigarettenhülsen schnell und einfach zu bestellen. Wir bieten schnellen Versand, sodass Sie Ihre Hülsen umgehend erhalten können, ohne lange warten zu müssen. Unser Sortiment umfasst auch eine Vielzahl anderer Tabakprodukte und Zubehör, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Produktabbildung
Nutzen Sie die Vorteile des Online-Kaufs und genießen Sie die hohe Qualität der Camel Zigarettenhülsen mit Filter. Der bequeme Bestellprozess und der schnelle Versand machen es einfach, Ihre Lieblingszigaretten direkt nach Hause liefern zu lassen. Überzeugen Sie sich selbst von der ausgezeichneten Qualität dieser bekannten Tabakmarke und besuchen Sie tabak-market.de für Ihre nächste Bestellung.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
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