Alwazir Purple Pleasure Nr.35 Shisha Tabak
Inhalt: 20g
Alwazir Purple Pleasure Nr.35 Shisha Tabak
Rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Pappschachtel |
Inhalt: | 20g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig, süß |
Aroma: | Schwarze Traube, Johannisbeeren, Zuckerrohr |
Herkunftsland: | Deutschland |
Inhaltsstoffe: Tabak, Glycerin, Glukose, Aromen
Produktbeschreibung: Alwazir Purple Pleasure Nr.35 Shisha Tabak
Alwazir Purple Pleasure Nr.35 ist ein einzigartiger Shisha-Tabak mit einem fruchtigen und süßen Geschmack. Er kombiniert das Aroma von schwarzer Traube und Johannisbeeren. Diese Mischung sorgt für ein intensives Geschmackserlebnis. Der Zuckerrohrgeschmack rundet das Aroma perfekt ab und macht jeden Zug zu einem Genuss. Dieser Tabak eignet sich hervorragend für gesellige Abende mit Freunden.
Der Tabak besteht aus hochwertigem Virginia-Tabak. Diese Sorte ist bekannt für ihre milde Stärke. Sie ermöglicht ein angenehmes Raucherlebnis, das sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Raucher geeignet ist. Alwazir Purple Pleasure Nr.35 überzeugt durch seine hervorragende Rauchqualität. Jeder Zug ist weich und geschmeidig. Die fruchtigen Aromen entfalten sich sofort und bleiben auch beim Rauchen lange präsent.
Geliefert wird der Tabak in einer praktischen 20g-Pappschachtel. Diese Verpackung schützt den Tabak vor äußeren Einflüssen und hält ihn frisch. Um das Aroma zu bewahren, sollten Sie den Tabak kühl und trocken lagern. So bleibt die Qualität über einen längeren Zeitraum erhalten. Außerdem wird empfohlen, die Pappschachtel nach dem Öffnen gut zu verschließen.
Um das volle Aroma zu genießen, sollte Alwazir Purple Pleasure Nr.35 richtig vorbereitet werden. Mit der passenden Shisha und Kohlen wird das Rauchen zu einem besonderen Erlebnis. Der Tabak erzeugt einen angenehmen Dampf, der vollmundig und aromatisch ist. Jeder Zug bietet den perfekten Mix aus Fruchtigkeit und Süße. Dies macht diesen Tabak zu einer tollen Wahl für Shisha-Liebhaber.
Wichtige Informationen
Der Kauf von Alwazir Purple Pleasure Nr.35 Shisha Tabak ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Bewahren Sie den Tabak außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Ein Altersnachweis wird beim Kauf verlangt, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Für eine optimale Lagerung empfiehlt es sich, den Tabak kühl und trocken aufzubewahren. Dadurch bleibt das Aroma erhalten, und der Tabak bleibt frisch.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
German Oriental Tobacco GmbH
Mergenthalerstr. 1
48268 Greven
Fazit
Alwazir Purple Pleasure Nr.35 Shisha Tabak ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die fruchtige Aromen lieben. Die Kombination aus schwarzer Traube, Johannisbeeren und Zuckerrohr schafft ein harmonisches Raucherlebnis. Dieser Tabak ist ideal für gesellige Anlässe und entspannte Momente. Seine milde Stärke und die hochwertigen Inhaltsstoffe sorgen dafür, dass sowohl Anfänger als auch erfahrene Raucher Freude daran haben.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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