Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak
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Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak

Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak

Inhalt: 20g

3,50 € (inkl. MwSt) (174,93 € /kg) 2,94 € (exkl. MwSt.)
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Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak

Rauchfertiger Wasserpfeifentabak

Verpackungsinformationen

Verpackung:Pappschachtel
Inhalt:20g
Stärke:Mittel
Tabaksorte:Virginia
Schnittart:Wasserpfeifentabak
Geschmack:Fruchtig, süß
Aroma:Wassermelone, Zuckerrohr
Herkunftsland:Deutschland

Inhaltsstoffe: Tabak, Glycerin, Glukose, Aromen

Produktbeschreibung: Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak

Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak bietet ein aufregendes Raucherlebnis. Er kombiniert fruchtige und süße Aromen von saftiger Wassermelone und Zuckerrohr. Diese exotische Mischung sorgt für ein erfrischendes Geschmackserlebnis, das perfekt für entspannte Shisha-Abende ist. Der süßliche Geschmack der Wassermelone in Verbindung mit der feinen Süße des Zuckerrohrs schafft ein harmonisches Zusammenspiel, das jeden Zug zu einem echten Genuss macht.

Dieser Tabak wird aus hochwertigem Virginia-Tabak hergestellt, der für seine gleichmäßige Verbrennung und seine intensive Aromaentfaltung bekannt ist. Mit seiner mittleren Stärke ist der Tabak sowohl für erfahrene Raucher als auch für Einsteiger geeignet. Die feine Schnittart des Tabaks sorgt für dichte Rauchwolken und verstärkt das Aroma, das bei jedem Zug spürbar ist. Besonders in Kombination mit einer gut zubereiteten Wasserpfeife entfaltet sich der Geschmack voll und ganz.

Um den Tabak in bester Qualität zu erhalten, sollte er kühl und trocken gelagert werden. Dies sorgt dafür, dass das Aroma erhalten bleibt und der Tabak bei jedem Rauchen genauso frisch und aromatisch schmeckt wie beim ersten Mal. Die Verpackung in einer praktischen Pappschachtel schützt den Tabak vor äußeren Einflüssen und ermöglicht eine einfache Handhabung. So kann der Tabak problemlos auch unterwegs mitgenommen und geraucht werden.

Wichtige Informationen

Der Kauf von Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Bewahren Sie den Tabak außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Ein Altersnachweis wird beim Kauf verlangt, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Für eine optimale Lagerung empfiehlt es sich, den Tabak kühl und trocken aufzubewahren. Dadurch bleibt das Aroma erhalten, und der Tabak bleibt frisch.

Herstellerinformationen

Hersteller/Vertrieb:

German Oriental Tobacco GmbH
Mergenthalerstr. 1
48268 Greven


Fazit

Alwazir Loony Punch Nr.33 Shisha Tabak überzeugt mit seinem fruchtig-süßen Aroma von Wassermelone und Zuckerrohr. Die mittlere Stärke des Tabaks, gepaart mit einer feinen Schnittart, sorgt für ein intensives und harmonisches Raucherlebnis. Perfekt für Shisha-Liebhaber, die ein frisches und exotisches Geschmackserlebnis suchen. Ein idealer Tabak für entspannte Abende und gesellige Runden.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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