Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak
Inhalt: 20g
Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak
Rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Pappschachtel |
Inhalt: | 20g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig |
Aroma: | Kiwi, grüner Apfel, Birne |
Herkunftsland: | Deutschland |
Inhaltsstoffe: Tabak, Glycerin, Glukose, Aromen
Produktbeschreibung: Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak
Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak entführt Sie auf eine Reise durch die Welt der exotischen Aromen. Der fruchtige Geschmack von Kiwi, grünem Apfel und Birne macht jeden Zug zu einem frischen und belebenden Erlebnis. Diese Kombination ist perfekt für Liebhaber von süß-säuerlichen Aromen, die ein leichtes, aber dennoch intensives Raucherlebnis suchen. Die fruchtigen Noten harmonieren hervorragend miteinander und schaffen ein angenehmes Geschmackserlebnis, das sowohl Einsteiger als auch erfahrene Shisha-Raucher begeistern wird.
Der Tabak besteht aus hochwertigem Virginia-Tabak, der für seine gute Brennbarkeit und sein volles Aroma bekannt ist. Dank der mittleren Stärke des Tabaks ist er ideal für eine entspannte Shisha-Session, ohne zu stark oder zu leicht zu sein. Die feine Schnittart des Tabaks sorgt für dichten Rauch und unterstützt die volle Entfaltung der fruchtigen Aromen. Mit jedem Zug entfaltet sich der fruchtige Geschmack in seiner vollen Intensität, was das Raucherlebnis noch angenehmer macht.
Damit der Tabak seine Frische und sein volles Aroma behält, sollte er stets kühl und trocken gelagert werden. Die praktische Pappschachtel schützt den Tabak vor äußeren Einflüssen und sorgt dafür, dass er auch nach dem Öffnen aromatisch bleibt. Der Tabak kann problemlos zu jeder Gelegenheit geraucht werden – sei es bei geselligen Abenden mit Freunden oder bei einer entspannten Solo-Session.
Wichtige Informationen
Der Kauf von Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Bewahren Sie den Tabak außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Ein Altersnachweis wird beim Kauf verlangt, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Für eine optimale Lagerung empfiehlt es sich, den Tabak kühl und trocken aufzubewahren. Dadurch bleibt das Aroma erhalten, und der Tabak bleibt frisch.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
German Oriental Tobacco GmbH
Mergenthalerstr. 1
48268 Greven
Fazit
Alwazir Green Odyssee Nr.34 Shisha Tabak überzeugt durch seine fruchtige und harmonische Geschmackskombination aus Kiwi, grünem Apfel und Birne. Mit seiner mittleren Stärke und dem hochwertigen Virginia-Tabak bietet er ein ausgewogenes Raucherlebnis, das zu jeder Gelegenheit passt. Ob allein oder in geselliger Runde – dieser Tabak ist die perfekte Wahl für alle, die fruchtige Aromen lieben.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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