Adalya The Two App Shisha Tabak 200g
Inhalt: 200g
Adalya The Two App Shisha Tabak 200g
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Aroma: | Fruchtig, frisch |
Geschmack: | Grüner und roter Apfel, Anis |
Herkunftsland: | Türkei |
Produktbeschreibung
Adalya The Two App Shisha Tabak 200g bietet Rauchern eine aromatische Mischung aus grünem und rotem Apfel, kombiniert mit einem Hauch von Anis. Diese fruchtige und frische Geschmacksnote sorgt für ein intensives Shisha-Erlebnis, das besonders gut bei Liebhabern von Wasserpfeifentabak ankommt. Der Tabak ist sofort rauchfertig und in einer praktischen 200g-Dose erhältlich, die sich leicht transportieren und aufbewahren lässt. Durch den Verzicht auf künstliche Zusatzstoffe bleibt der Geschmack unverfälscht und intensiv, ideal für ein authentisches Raucherlebnis.
Die spezielle Schnittart macht diesen Tabak perfekt für die Verwendung in einer Wasserpfeife. Die Mischung basiert auf Virginia-Tabak, der bekannt ist für seinen sanften und leicht süßlichen Geschmack. Dieser Grundtabak wird traditionell wegen seiner gleichmäßigen Brenneigenschaften geschätzt, die ein langanhaltendes Rauchvergnügen garantieren. Zusammen mit den fruchtigen Aromen ergibt sich ein abgerundetes Geschmackserlebnis.
Lagerung und Frische
Damit der Adalya The Two App Shisha Tabak 200g auch über einen längeren Zeitraum seine Frische behält, ist die richtige Lagerung entscheidend. Ein luftdichter Behälter verhindert, dass der Tabak austrocknet oder an Aroma verliert. Idealerweise sollte der Tabak kühl und trocken gelagert werden, um sein volles Aroma bei jedem Rauchen zu entfalten. Durch regelmäßiges Überprüfen der Feuchtigkeit kann man sicherstellen, dass der Tabak stets in bestem Zustand bleibt.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Adalya The Two App Shisha Tabak 200g ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Tabakprodukte nur an volljährige Personen verkauft werden. Alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz werden streng beachtet. Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich, um Minderjährige zu schützen und den verantwortungsvollen Konsum zu gewährleisten.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Adalya Tobacco International GmbH
Breitscheider Weg 117a
40885 Ratingen
Fazit
Adalya The Two App Shisha Tabak 200g ist die perfekte Wahl für Shisha-Fans, die einen fruchtigen und intensiven Geschmack suchen. Die Kombination aus rotem und grünem Apfel sowie Anis sorgt für ein erfrischendes Raucherlebnis. Mit seinem authentischen Virginia-Tabak und der sofort rauchfertigen Qualität ist dieser Tabak sowohl für erfahrene Shisha-Raucher als auch für Einsteiger geeignet. Für langanhaltende Frische ist eine optimale Lagerung entscheidend.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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