Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g
Inhalt: 200g
Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Aroma: | fruchtig |
Geschmack: | Beerenmix, Honigmelone, Mango |
Herkunftsland: | Türkei |
Produktbeschreibung
Der Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g bietet eine exotische und vielseitige Geschmacksrichtung. Der fruchtige Beerenmix, kombiniert mit süßer Honigmelone und tropischer Mango, liefert ein erfrischendes Raucherlebnis. Die Basis ist hochwertiger Virginia-Tabak, bekannt für seine milde und dennoch reiche Rauchentwicklung. Dieser Tabak hat eine mittlere Stärke und eignet sich für Einsteiger und erfahrene Raucher. Der Beerenmix bringt lebhafte Aromen, während Honigmelone und Mango für eine süße, exotische Note sorgen. Der Geschmack bleibt während der gesamten Session konstant und intensiv.
Dieser Tabak ist ideal für Fans fruchtiger Mischungen. Die ausgewogene Komposition sorgt für langanhaltenden Rauchgenuss. Der Adalya Lady Killer Shisha Tabak passt perfekt zu entspannten Abenden oder geselligen Runden mit Freunden. Dank der sorgfältigen Herstellung bietet er bei jedem Zug ein volles und intensives Geschmackserlebnis.
Lagerung und Frische
Um die Frische des Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g zu erhalten, sollte er kühl, trocken und geschützt vor direkter Sonne gelagert werden. Ein luftdichter Behälter bewahrt das Aroma und die Feuchtigkeit. Dies sorgt dafür, dass der Tabak auch über längere Zeiträume hinweg frisch bleibt. Regelmäßiges Überprüfen der Feuchtigkeit ist ratsam, um beste Qualität zu gewährleisten. Sollte der Tabak austrocknen, kann er mit speziellen Feuchtigkeitsmitteln wiederbelebt werden.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Tabak nur an Erwachsene verkauft wird. Ein Altersnachweis ist erforderlich, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Alle gesetzlichen Vorschriften werden strikt eingehalten, um verantwortungsvollen Konsum zu fördern.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Adalya Tobacco International GmbH
Breitscheider Weg 117a
40885 Ratingen
Fazit
Der Adalya Lady Killer Shisha Tabak 200g überzeugt durch seine fruchtig-exotische Geschmacksrichtung. Mit Beeren, Honigmelone und Mango bringt er Abwechslung in jede Shisha-Session. Dank der mittleren Stärke eignet sich dieser Tabak sowohl für Anfänger als auch erfahrene Raucher. Die richtige Lagerung garantiert eine lange Frische und intensiven Geschmack. Perfekt für gemütliche Abende und entspannte Rauchmomente.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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