Adalya Lady Killer Shisha Tabak
Inhalt: 25g
Adalya Lady Killer Shisha Tabak
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Schachtel |
Inhalt: | 25g |
Stärke: | mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Aroma: | fruchtig, frisch |
Geschmack: | Beerenmix, Honigmelone, Mango |
Herkunftsland: | Türkei |
Produktbeschreibung
Der Adalya Lady Killer Shisha Tabak ist ein aromatischer Wasserpfeifentabak, der aus hochwertigem Virginia-Tabak hergestellt wird. Der Tabak ist rauchfertig und überzeugt mit einem einzigartigen fruchtigen Aroma. Der Beerenmix kombiniert sich harmonisch mit der Süße der Honigmelone und der exotischen Frische von Mango. Diese spezielle Mischung macht den Lady Killer zu einem beliebten Tabak für Shisha-Liebhaber, die auf fruchtige Geschmacksrichtungen setzen.
Durch den feinen Schnitt des Virginia-Tabaks lässt sich der Tabak gleichmäßig in den Tabakkopf füllen, was für ein angenehmes Raucherlebnis sorgt. Der mittlere Nikotingehalt bietet dabei ein ausgewogenes Raucherlebnis, das sowohl für erfahrene Raucher als auch für Anfänger geeignet ist.
Die fruchtigen Aromen kommen besonders gut zur Geltung, wenn der Tabak in einer gut vorbereiteten Shisha verwendet wird. Dank der sorgfältigen Herstellung in der Türkei bleibt der Geschmack auch über längere Sessions hinweg konstant und intensiv.
Lagerung und Frische
Um die Frische des Adalya Lady Killer Shisha Tabaks zu bewahren, sollte er kühl und trocken gelagert werden. Ein luftdichter Behälter eignet sich ideal, um die Feuchtigkeit und das Aroma des Tabaks zu erhalten. Es wird empfohlen, den Tabak vor Licht und Hitze zu schützen, da dies die Qualität beeinträchtigen kann. Mit der richtigen Lagerung bleibt der Tabak über einen längeren Zeitraum frisch und aromatisch.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Adalya Lady Killer Shisha Tabak ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Altersbeschränkung dient dem Jugendschutz und stellt sicher, dass Tabakprodukte ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Beim Kauf ist ein Altersnachweis erforderlich, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und Minderjährige vor dem Konsum zu schützen.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Adalya Tobacco International GmbH
Breitscheider Weg 117a
40885 Ratingen
Fazit
Der Adalya Lady Killer Shisha Tabak ist die perfekte Wahl für Shisha-Raucher, die eine fruchtige und frische Geschmacksrichtung bevorzugen. Der Mix aus Beeren, Honigmelone und Mango sorgt für ein ausgewogenes und aromatisches Raucherlebnis, das bei jedem Zug überzeugt. Die mittlere Stärke macht diesen Tabak sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Raucher geeignet. Durch die richtige Lagerung bleibt der Tabak lange frisch und garantiert vollen Geschmack.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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