Adalya Ice Pyc Shisha Tabak 200g
Inhalt: 200g
Adalya Ice Pyc Shisha Tabak 200g
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Aroma: | Fruchtig, frisch |
Geschmack: | Pfirsich, Eis |
Herkunftsland: | Türkei |
Produktbeschreibung
Der Adalya Ice Pyc Shisha Tabak 200g bietet eine erfrischende Mischung aus Pfirsich und Eis. Diese besondere Kombination sorgt für ein ausgewogenes Raucherlebnis. Die süße Fruchtigkeit des Pfirsichs wird durch die kühle Note des Eises ergänzt, was den Tabak perfekt für heiße Tage macht. Der Tabak besteht aus hochwertigen Virginia-Blättern, die für ihren milden Geschmack und ihr ausgewogenes Raucherlebnis bekannt sind. Diese Tabaksorte eignet sich für eine Vielzahl von Rauchern, sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Shisha-Liebhaber.
Die mittlere Stärke des Adalya Ice Pyc bedeutet, dass er weder zu stark noch zu schwach ist. Der Schnitt des Tabaks ist fein, was eine gleichmäßige Verbrennung garantiert. Dies sorgt dafür, dass die Aromen gleichmäßig freigesetzt werden und das Raucherlebnis konstant bleibt. Der Tabak ist sofort gebrauchsfertig und kann direkt in die Shisha gefüllt werden. Für den besten Geschmack wird jedoch empfohlen, den Tabak kurz aufzulockern, um die Luftzirkulation zu verbessern.
Lagerung und Frische
Die richtige Lagerung des Adalya Ice Pyc Shisha Tabaks ist entscheidend, um seine Frische und den intensiven Geschmack zu bewahren. Wir empfehlen, den Tabak in einem luftdichten Behälter aufzubewahren, um ein Austrocknen und den Verlust von Aromen zu verhindern. Eine kühle und trockene Lagerung ist ideal, um die Qualität des Tabaks langfristig zu erhalten. Regelmäßige Überprüfungen der Feuchtigkeit sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Tabak jederzeit einsatzbereit ist. Falls er doch austrocknen sollte, können spezielle Feuchthaltemittel verwendet werden, um den Tabak wieder frisch zu machen.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Adalya Ice Pyc Shisha Tabak 200g ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Altersbegrenzung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Jugendschutz. Ein Altersnachweis wird beim Kauf benötigt, um sicherzustellen, dass der Tabak nur an volljährige Konsumenten verkauft wird. Der Jugendschutz steht bei uns an erster Stelle, und wir achten streng auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Adalya Tobacco International GmbH
Breitscheider Weg 117a
40885 Ratingen
Fazit
Der Adalya Ice Pyc Shisha Tabak bietet ein außergewöhnliches Raucherlebnis mit der Kombination von Pfirsich und Eis. Die ausgewogene Stärke und die fruchtige Frische machen ihn zu einer perfekten Wahl für jeden Shisha-Raucher. Mit der richtigen Lagerung bleibt der Tabak lange frisch und aromatisch. Dieses Produkt erfüllt höchste Qualitätsansprüche und sorgt für ein angenehmes und intensives Raucherlebnis, egal ob zu Hause oder in geselliger Runde.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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