Adalya Ice Kaktü Shisha Tabak 200g
Inhalt: 200g
Adalya Ice Kaktü Shisha Tabak 200g
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Aroma: | Fruchtig, frisch |
Geschmack: | Ice, Kaktusfeige |
Herkunftsland: | Türkei |
Produktbeschreibung
Der Adalya Ice Kaktü Shisha Tabak 200g bietet eine aufregende Kombination aus erfrischendem Ice und exotischer Kaktusfeige. Dieser Tabak, hergestellt aus hochwertigem Virginia-Tabak, zeichnet sich durch seinen intensiven und gleichzeitig angenehm fruchtigen Geschmack aus. Die Kühle des Ice-Aromas sorgt für einen belebenden Rauchgenuss, während die Kaktusfeige eine exotische, leicht süße Note hinzufügt. Die fruchtige Frische und der kühle Effekt machen diesen Tabak zur idealen Wahl für heiße Tage oder für Shisha-Fans, die eine erfrischende Mischung bevorzugen. Der Tabak wird rauchfertig in einer 200g-Dose geliefert, sodass er sofort einsatzbereit ist und keine Vorbereitung erfordert.
Die Kombination aus Ice und Kaktusfeige bietet ein ausgewogenes Geschmackserlebnis, das sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Shisha-Raucher geeignet ist. Der mittelstarke Tabak lässt sich leicht rauchen und entwickelt dichte, aromatische Wolken. Die Tabakmischung enthält feine Virginia-Blätter, die für ihre hohe Qualität und angenehme Rauchentwicklung bekannt sind.
Lagerung und Frische
Um die Frische des Adalya Ice Kaktü Shisha Tabaks zu bewahren, sollte er richtig gelagert werden. Ein luftdichter Behälter verhindert, dass der Tabak austrocknet oder an Aroma verliert. Die ideale Lagerung erfolgt kühl und trocken, damit der volle Geschmack und die Qualität erhalten bleiben. Regelmäßiges Überprüfen der Feuchtigkeit stellt sicher, dass der Tabak stets frisch bleibt. Bei Bedarf können spezielle Feuchthaltemittel verwendet werden, um den Tabak wieder aufzufrischen.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Adalya Ice Kaktü Shisha Tabak 200g ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Tabakprodukte nur an volljährige Personen verkauft werden. Alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz werden streng eingehalten. Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich, um den verantwortungsvollen Konsum von Tabakprodukten zu gewährleisten.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Adalya Tobacco International GmbH
Breitscheider Weg 117a
40885 Ratingen
Fazit
Mit seiner spannenden Geschmackskombination aus Ice und Kaktusfeige bietet der Adalya Ice Kaktü Shisha Tabak ein erfrischendes Shisha-Erlebnis, das sowohl Einsteiger als auch erfahrene Raucher begeistert. Die kühlen Noten und die süße Frische der Kaktusfeige machen diesen Tabak zu einem idealen Begleiter für entspannte Abende. Die rauchfertige Mischung und die hohe Qualität des Virginia-Tabaks garantieren ein angenehmes Raucherlebnis, das sich durch dichte, aromatische Rauchwolken auszeichnet.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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